In Lippstadt führt ein aktueller Arbeitsrechtsstreit vor Augen, wie weit konfessionelle Träger im Gesundheitswesen Arbeitsbedingungen und medizinische Leistungen meinen, bestimmen zu dürfen. Nach der Fusion des früher evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital zu einem »Christlichen Klinikum Lippstadt« wurde dem Leiter der Frauenklinik, Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz, per Dienstanweisung untersagt, weiterhin medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – obwohl diese nach geltendem Recht (§ 218a Abs. 2 StGB) rechtmäßig sind.
Gegen diese Dienstanweisung führte er Klage vor dem Arbeitsgericht Hamm. Dieses hat die Weisung im August 2025 für rechtens erklärt und auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verwiesen. Hier geht es nicht nur um eine arbeitsrechtliche Frage im Einzelfall, sondern um einen grundsätzlichen Konflikt zwischen den Interessen eines konfessionellen Arbeitgebers und staatlichen Rechtsnormen. Die Folgen für Beschäftigte, Patientinnen und die Versorgung vor Ort können gravierend sein.
Kundgebung vor dem Verfahren
5. Februar 2026 | um 10 Uhr auf dem Marktplatz Hamm
Das Verfahren vor dem LAG Hamm beginnt um 12:15 Uhr